MEDIATIONSVERFAHREN
EINIGUNGSSTELLENVERFAHREN
BILDUNGSANGEBOTE
Dr. Friedrich-Wilhelm Lehmann, 83727 Schliersee ist Rechtsanwalt für Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht in Schliersee
Er verfügt über eine jahrzehntelange Erfahrung in Wissenschaft und Praxis,
speziell im Arbeitsrecht im Individualrecht, Tarifrecht und Betriebsverfassungsrecht,
im allgemeinen Wirtschaftsrecht einschließlich Wirtschaftsstrafrecht, im Gesellschaftsrecht und im Vereinsrecht.
Er setzt Wissen und Erfahrungen durch seine außergerichtlichen und gerichtlichen Tätigkeiten um. Er ist zudem erfahren in der Anwendung der Mediation, mit deren Hilfe außerhalb von gerichtlichen Streitigkeiten allseits befriedigende Ergebnisse erreicht werden können.
Rechtsanwalt Dr. F.-W. Lehmann ist darüber hinaus Dozent an der Hamburger Fernhochschule (HFH) im Bereich Wirtschaftsrecht und Arbeitsrecht. Er fungiert als Prüfer von Masterarbeiten und Bachelorarbeiten.
Außerhalb der Anwaltstätigkeit hat RA Dr. Lehmann in der Tarifpolitik und im Tarifrecht im Laufe von vier Jahrzehnten zukunftsorientierte Tarifverträge und Tarifmodule unter Berücksichtigung der Wirtschaftskraft der Unternehmen und ihrer Mitarbeiter orientierte Tarifverträge und Tarifmodule gemeinsam mit dem jeweiligen Tarifvertragspartner erarbeitet, ausgehandelt und nach der Einigung gemeinsam mit den Tarifvertragsparteien in Kraft gesetzt.
RA Dr. F.-W. Lehmann war über drei Jahrzehnte Geschäftsführendes Mitglied des Vorstandes der Tarifgemeinschaft Technischer Überwachungs-Vereine e.V., Krefeld,
sowie Mitgründer des Arbeitgeberverbandes Dienstleistungsunternehmen (ar.di) e.V., Krefeld und langjähriges Geschäftsführendes Vorstandsmitglied.
Als Gründer und Begleiter des Tarifforums hat sich Dr. Lehmann auf dieser Ebene für den sachlich und kontrovers geführten Meinungsaustausch von Repräsentanten aus Unternehmen, Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften, Wissenschaft, Justiz und Unternehmenspraxis in tarifpolitischen und gesellschaftsrechtlichen
Themen eingesetzt.
Das Tarifforum führt aktuell in neuer Gestalt die Carl Friedrich von Weizsäcker-Stiftung unter der Ägide des Direktors und Kurators der Stiftung RA Dr. Frank Meik, München, auf einem hohen Niveau fort.
Für Dr. F.-W. Lehmann ist die Berücksichtigung der Interessenlagen von Vertragsparteien ein immerwährendes gewichtiges Ziel.
Dazu gehört eine gesellschaftliche Verantwortung nicht zuletzt auch verbunden mit einem lebenslangen Lernen und Vermitteln von Kenntnissen und Erfahrungen.
Publikationen in Büchern und Fachzeitschriften unterstreichen die Freude des
RA Dr. F.-W. Lehmann an der Weitergabe von Erkenntnissen und Wissen.
Hierzu hat er die Mitarbeit und Unterstützung hoch geschätzter Wissenschaftler im Wirtschaftsrecht erfahren dürfen.
Neben dem Beruf steht für ihn im Blickpunkt die gemeinnützige Tätigkeit
für Kunst und Sport.
Dr. F.-Wilhelm Lehmann
Schliersee, 2023
Die Kooperationspartner sind KEINE Gesellschafter von RA Dr. F.-W. Lehmann
02.
BÜCHER VON DR. FRIEDRICH-WILHELM LEHMANN
Neuerscheinung: „Deutsche und europäische Tariflandschaft im Wandel“, Tarifeinheit – Tarifpluralität
BÜCHER VON DR. ROLAND REINFELD
BÜCHER VON ALEXANDRA REINFELD
FACHZEITSCHRIFTEN VON DR. FRIEDRICH-WILHELM LEHMANN
EuGH zur Abgrenzung von Tarifautonomie und Europarecht – Diskriminierung bei Vergütung nach Lebensaltersstufen
Schaffung eines Gesetzes über die Tarifeinheit – Gewerkschaftskonkurrenz im Betrieb – zwischen skylla und charybdis
Betriebliches Bündnis für Arbeit mit und ohne Arbeitsrecht mit dem EuGH als gesetzlichem Richter
MARLA ROWES
Im Rahmen der arbeitsrechtlichen Dauerberatung von Unternehmen sind wir in der Regel aufgrund schriftlicher Vergütungsvereinbarung auf Basis marktüblicher Stundensätze tätig. Gleiches gilt bei der Beratung und Vertretung von Organmitgliedern sowie Arbeitnehmer – Führungskräften. Hierbei berücksichtigen wir die Bedeutung, den zu erwartenden Umfang und die Schwierigkeit des Mandats ebenso wie die persönliche Situation und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit unserer Mandanten.
Unsere Mandanten erhalten im festgelegten Turnus detaillierte Aufstellungen über die abgerechnete Bearbeitungszeit.
Etwaige Zahlungen von Rechtsschutzversicherungen werden selbstverständlich in voller Höhe auf die angefallene Vergütung angerechnet. Auf Wunsch übernehmen wir die erforderliche Korrespondenz mit den beteiligten Versicherern. Im Rahmen der Erstellung von arbeitsrechtlichen Gutachten sind wir in der Regel auf Basis eines der Bedeutung der Angelegenheit angemessenen Pauschalhonorars tätig.